Ratgeber zur Hausratversicherung und Fahrrad

Ratgeber zur Hausratversicherung und Fahrrad

Ein gutes Fahrrad kostet schnell mal ein paar Hundert Euro. Besteht dann die Gefahr, dass der teure Drahtesel geklaut wird ist eine Hausratversicherung fürs Fahrrad eine gute Möglichkeit, sich gegen einen solchen Schaden abzusichern. In der Regel ist in der Hausratversicherung der Fahrraddiebstahl nicht eingeschlossen aber optional möglich. Hierbei spielt  natürlich der Fahrradpreis, die Anzahl von Diebstählen in der Gegend, das persönliche Risikobewusstsein und selbstverständlich auch der Mehrbeitrag in der Hausratversicherung eine wichtige Rolle. Informationen rund um das Thema Hausratversicherung mit Fahrradversicherung finden sie im folgenden Text.

Tipps zu Hausratversicherung und Fahrrad

  • Bezahlt die Versicherung mein gestohlenes Fahrrad? Grundsätzlich ist ein Fahrrad, das in der Wohnung, im Keller, in der Garage oder im verschlossenen Fahrradraum steht, als beweglicher Besitz in der Hausratversicherung eingeschlossen. Wird es bei einem Einbruch beschädigt oder geklaut, wird der Schaden von der Hausratversicherung gedeckt.
  • Bei Diebstahl auf der Straße greift der Standardversicherungsschutz nicht. Meistens wird das Fahrrad allerdings nicht aus der Wohnung geklaut, sondern von der Straße. Nur bei wenigen Anbietern ist diese Art von Diebstahl in der Hausratversicherung enthalten. Meist muss die Police mit einer Fahrradversicherung ergänzt werden.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte genau. Selbst die Hausratversicherung mit Fahrradversicherung greift nicht immer. Im Kleingedruckten stehen oftmals Einschränkungen, wie zum Beispiel eine sogenannte Nachtzeitklausel. Das bedeutet, dass der Wert des Rades nur erstattet, wenn es tagsüber gestohlen wurde. Steht eine solche Bestimmung im Vertrag, muss der Versicherte belegen, dass sein Fahrrad nach 6 Uhr morgens, aber vor 22 Uhr abends geklaut wurde. Dazu ist meist die Aussage eines Zeugen zwingend nötig. Allerdings ist es auch von Seiten der Versicherung schwer einen Gegenbeweis zu erbringen.
  • Sicherung des Fahrrads ist ein Muss. Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme des Schadens ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem hochwertigen Fahrradschloss gesichert gewesen sein muss. Oft stellen Versicherer sogar Mindestanforderungen an die Qualität oder den Preis des Fahrradschlosses. Sollte dies nicht der Fall sein, hilft Ihnen auch die Versicherung nichts.
  • Anzeige bei der Polizei ist unerlässlich. Fahrraddiebstahl muss umgehen der Polizei gemeldet werden. Im Polizeibericht werden Marke, Farbe, Preis und Rahmennummer des Fahrrades vermerkt. Auf diesen Bericht müssen Sie sich auch berufen, wenn Sie den Schaden der Versicherung melden.
  • Bewahren Sie den Beleg des Fahrradkaufs gut auf. Die Kaufquittung aufbewahren ist generell sehr wichtig und bei einem sehr teuren Fahrrad können auch Quittungen für Ersatzteile und Reparaturen notwendig sein, damit Ihnen der volle Preis nach einem Fahrraddiebstahl von der Hausratversicherung mit Fahrradversicherung erstattet wird.
  • Taucht das gestohlene Fahrrad später wieder auf, muss das dem Anbieter der Hausratversicherung gemeldet werden. Denn faktisch gehört jetzt der Versicherung, da sie ja für den Verlust aufgekommen ist. Allerdings überlassen die Versicherer in solchen Fällen das Fahrrad oft dem Versicherten, um Aufwand zu sparen.
  • Bei den meisten Hausratversicherungen ist die Versicherung gegen Fahrraddiebstahl als kostengünstige Option möglich. Dabei kann der Versicherungsnehmer entscheiden, welche Höhe für das Fahrrad insgesamt ausreicht. Üblich ist 1 Prozent der Versicherungssumme. Sind nun aber mehrere Fahrräder zu versichern, zum Beispiel bei einer Familie, reicht diese Absicherung oft nicht aus und kann gegen mehr Beitrag erhöht werden.
  • Wer auf den Versicherungsschutz nicht verzichten will, wenn der Fahrraddiebstahl vorm Biergarten, Kino oder Büro stattfindet, muss seine Versicherungspolice entsprechend erweitern. Allerdings gibt es auch schon diverse Gesellschaften, die in den hochwertigeren Tarifen auf die Nachtklausel verzichten und einen weitergehenden Schutz gewähren. Informieren Sie sich am besten direkt bei den Anbietern von Hausratversicherungen und fragen Sie gezielt nach der Hausratversicherung mit Fahrradversicherung.

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