Ratgeber zur ADAC Schmerzensgeldtabelle

Ratgeber zur ADAC Schmerzensgeldtabelle

Selten sind sich Geschädigte eines Unfalls im Klaren, welche Ansprüche sie geltend machen können – vor allem, wenn es um Schmerzensgeld geht. Doch wie wird Schmerzensgeld berechnet? Lohnt es sich, schon bei kleineren Verletzungen, Schmerzensgeld einzufordern? Aufschluss darüber geben Bücher und Tabellen, in welchen der Sachverhalt einleuchtend dargestellt wird und in einer Schmerzensgeldtabelle strukturiert geordnet wird. So können Sie sicher gehen, dass Ihnen berechtigte Forderungen nicht entgehen.

Tipps zur ADAC Schmerzensgeldtabelle

  • ADAC als Herausgeber. Das wohl bekannteste Sammelsurium an Schmerzensgeld-Beträgen, ist die ADAC Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm. Jährlich gibt der ADAC ein Buch mit CD-Rom mit der aktuellen Schmerzensgeldtabelle heraus. Allerdings steht diese nicht kostenfrei zur Verfügung. Dennoch kann sich die Investition schnell auszahlen: Ob Arztfehler, Körperverletzung oder Unfall – mehrere Tausend Euro kann eine Schmerzensgeldforderung bringen. Allerdings ist Schmerzensgeld ein sensibles Thema, weshalb Sie sich vorsehen sollten, bei kleinsten Verletzungen zu klagen bzw. Schmerzen gar vorzutäuschen.
  • Alternative zur ADAC Schmerzensgeldtabelle. Die Tabelle vom ADAC brauchen Sie nicht zwingend, wenn Sie ADAC-Mitglied sind. Der Automobilclub bietet seinen Mitgliedern eine kostenfreie Rechtsberatung, die natürlich auch über mögliche Schmerzensgeldforderungen aufklärt. Natürlich können Sie dabei auch Ihren Anwalt kontaktieren oder wenigstens im Freundeskreis die Sachlage erläutern – vielleicht hat der ein oder andere bereits erste Erfahrungen mit Schmerzensgeldforderungen.
  • Online suchen. Neben der ADAC Schmerzensgeldtabelle, haben Sie auch die Möglichkeit, online nach Erfahrungen zu suchen. Auf schmerzensgeld24.de beispielsweise finden Sie eine Tabelle die aus Urteilen zusammengebastelt ist. Dabei können Sie sich ein erstes Bild machen welche Sachlagen wie hoch entschädigt werden. Auch Sie können den Betreibern der Webseite Urteile mitteilen auf die Sie gestoßen sind – also eine Art „Schmerzensgeld-Wikipedia“.
  • Verkehrsunfälle werden kaum entschädigt. Bei Verkehrsunfällen werden selten Personenschäden angemessen entschädigt, da auch die Betroffenen selbst selten ihnen zustehende Summen einfordern. Besonders Versicherungen zahlen spärlich entsprechend der Schwere der Verletzung, weshalb der Gang zum Anwalt dann die letzte Möglichkeit ist, seinen Anspruch geltend zu machen.
  • Schwierigkeit der Beurteilung des Schadens. Der Grund  dafür, dass Versicherungen spärlich Schmerzensgeld zahlen, liegt in der Interpretation: Während Sachschäden schnell durch Gutachter eindeutig festgestellt werden können, offenbaren sich Schwierigkeiten bei der Wertschätzung etwa einer Gehirnerschütterung. Deshalb haben sich Tabellen zur Kalkulation von Schmerzensgeld in der Rechtsprechung etabliert.

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