Ratgeber zum ADAC Verkehrs-Rechtsschutz

Ratgeber zum ADAC Verkehrs-Rechtsschutz

Der ADAC steht seit vielen Jahrzehnten seinen Mitgliedern hilfreich in allen Fragen rund um das Auto zur Seite. Zu den zahlreichen Vorteilen einer Clubmitgliedschaft in einem der größten europäischen Autoclubs gehören auch günstige Versicherungen, wie z.B. ein Verkehrsrechtsschutz.

Tipps zum ADAC Verkehrsrechtsschutz

  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht nur für Vielfahrer wichtig. Schnell kann auch ein Radfahrer, der gemütliche Ausflügler mit dem Familienauto oder der Fußgänger an der Ampel in einen Unfall verwickelt werden, dem ein teurer Rechtsstreit folgt. Die Versicherung wehrt immer unberechtigte Ansprüche der Unfallgegner ab und übernimmt die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten.
  • Der Verkehrs-Rechtschutz als Zusatz zur ADAC Clubmitgliedschaft. Für die Mitglieder des ADAC Clubs ist der Abschluss der weltweit gültigen Versicherung jederzeit schnell und unkompliziert möglich. Versichert sind ein oder mehrere KFZ aus dem Haushalt des Versicherungsnehmers. Der Verkehrsrechtsschutz ist immer auf die mitfahrenden Partner und Kinder (minderjährig) ausgeweitet. Im Vertrag sind keine Wartezeiten oder Selbstbeteiligungen enthalten.
  • Der Verkehrsrechtsschutz bietet finanzielle und rechtliche Sicherheit. Ein Streit vor Gericht kann sich über mehrere Instanzen ziehen. Er kostet viel Geld und oft ergeben sich am Ende zusätzliche Nachteile aus der Rechtsprechung. Der Verkehrsrechtsschutz leistet bei Streitigkeiten nach Unfällen, Führerscheinentzug, Bußgeld- und KFZ Steuerverfahren sowie bei Forderungen die aus der allgemeinen Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer entstanden sind. Im Ausland sind die Summen für Streitfälle begrenzt.
  • Die ADAC Rechtsschutzversicherung bietet weitere Vorteile. Der Verkehrsrechtsschutz beinhaltet zusätzlich eine Reiserechtschutz- und Freizeitrechtsschutzabsicherung. Diese leistet bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern oder Fitness Studios und erstreitet Ansprüche aus Freizeitunfällen, die durch Dritte verursacht werden (Verdienstausfall, Schmerzensgeld).

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