Ratgeber gesetzliche Krankenversicherungspflicht

In Deutschland ist es seit einiger Zeit der Fall, dass per Gesetz eine Krankenversicherungspflicht besteht. Generell gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht zwar für alle Bürger, jedoch können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auch von dieser Pflicht befreien lassen, zumindest was die Versicherung in der GKV betrifft.

Tipps zum Thema gesetzliche Krankenversicherungspflicht

  • Eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in der GKV ist auf einen Antrag hin für verschiedene Personengruppen möglich. Generell gilt jedoch stets zunächst einmal seit 2009 die Krankenversicherungspflicht, und zwar sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige.
  • Von Pflicht, sich in der GKV versichern zu müssen befreien lassen können sich unter anderem Personen, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist. Durch das nahezu jährliche Steigen der Versicherungspflichtgrenze können Sie sich dann auf Antrag von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, wenn durch diesen Anstieg das eigene Einkommen unter die Grenze gefallen ist.
  • Auch im Zuge einer Teilzeitbeschäftigung können Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Sollte Ihr Einkommen aufgrund einer Umstellung von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, können Sie sich auch in diesem Fall befreien lassen.
  • Sollten Sie arbeitslos werden und dennoch weiterhin in der PKV versichert bleiben wollten, obwohl mit Beginn der Arbeitslosigkeit eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt, so ist dieses ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Und zwar dann, wenn Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit im Minimum fünf Jahre nicht in der GKV versichert waren.

Warnhinweise zum Thema gesetzliche Krankenversicherungspflicht

  • Bevor Sie sich von der gesetzliche Krankenversicherungspflicht, also der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, sollten Sie stets bedenken, dass es unter Umständen keinen Weg zurück mehr in die GKV gibt, wenn Sie einmal privat krankenversichert sind.
  • Eine generelle Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nicht möglich. Dennoch sind mehrere hunderttausend Bürger in Deutschland nicht krankenversichert. Dadurch besteht ein sehr großes finanzielles Risiko, sodass man immer versuchen sollte, den Betrag für die Krankenversicherung aufbringen zu können.

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