Hartz IV Hinzuverdienst – Was ist möglich?

In den Medien wird immer wieder über die allgemeinen Hartz IV Problematiken diskutiert. Ein Hauptstreitthema ist sicherlich die Anrechnung von Hinzuverdiensten. Worauf Sie hierbei achten müssen werden Sie im folgenden lesen können.

Tipps zum Hartz IV Hinzuverdienst

  • Der grundsätzliche Freibetrag für Arbeitseinkommen beträgt für Hartz IV Empfänger 100 Euro im Monat. In diesem Betrag sind bereits Freibeträge für Versicherungen und Werbungskosten berücksichtigt. Eventuell zu zahlende Steuern werden jedoch angerechnet.
  • Bei einem Einkommen ab einer Höhe von 400 Euro im Monat können die tatsächlich entstandenen Kosten beim Hartz IV Hinzuverdienst angerechnet werden. Diese Regelung ist besonders für Leistungsempfänger interessant, welche hohe Fahrtkosten für den Weg zu ihrer Arbeitsstätte aufzubringen haben.
  • Das Einkommen aus Arbeitsgelegenheiten, den “Ein-Euro-Jobs” , wird nicht als Hartz IV Hinzuverdienst angerechnet. Die entsprechenden Stellen werden zwar offiziell zugewiesen, im Jahr 2010 wurde Leistungsempfänger, welche selbst eine entsprechende Arbeitsmöglichkeit gefunden hatten, diese üblicherweise vom Amt bestätigt.

Warnhinweise  zum Hartz IV Hinzuverdienst

  • Auch das Einkommen aus dem bei einigen Empfängern von Sozialleistungen beliebten Sammeln von Pfandflaschen fällt unter die Bestimmungen zum Hartz IV Hinzuverdienst. Die Erfahrung zeigt freilich, dass diese Form von Zusatzeinnahmen kaum erfasst wird.
  • “Kluge Rechner” mögen den ihnen anrechnungsfrei zustehenden Betrag von einem Einkommen zwischen 100 und 799 Euro bzw. zehn Prozent des Betrages ab 800 Euro als gering empfinden. Vor einem Verschweigen von Einkünften muss jedoch gewarnt werden, da sowohl die Kontrollmöglichkeiten als auch die Sanktionen erheblich sind.

Google's Anzeigen




Wie hilfreich war dieser Artikel für Sie?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (6 Stimmen, durchschnittlich: 1,67 von 5)
Loading...