Kontoführung in der Steuererklärung absetzen

Bezüglich der Kontoführung ist es im Bereich Girokonto heute so, dass es zwar immer mehr kostenfreie Girokonten gibt, aber natürlich auch noch genügend Banken, besonders die vielen Sparkassen und Volksbanken, die nach wie vor Kontoführungsgebühren berechnen. Diese sind allerdings steuerlich absetzbar.

Tipps zur Kontoführung und Steuererklärung

  • Grundsätzlich empfiehlt es sich heute, sich nach einem kostenlosen Girokonto umzuschauen, denn noch besser als steuerliche Absetzbarkeit von Kosten ist natürlich die Vermeidung von Kosten.
  • Nutzt man ein kostenpflichtiges Girokonto, so lassen sich die Gebühren für die Kontoführung dann zumindest im Rahmen der jährlichen Steuererklärung von der Steuer absetzen, und zwar dann als Werbungskosten.
  • Pauschal und ohne Einzelnachweis können im Jahr 16 Euro an Kontoführungsgebühren abgesetzt werden. Wird allerdings der Werbekosten-Pauschbetrag von 920 Euro nicht überschritten, sind auch die 16 Euro ohnehin bereits berücksichtigt.
  • Welche Kosten für die Kontoführung bei den einzelnen Girokonten anfallen, findet man durch einen Vergleich heraus, den beispielsweise auch die Stiftung Warentest häufiger durchführt.

Warnhinweise zur Kontoführung und Steuererklärung

  • Nur weil Kosten für die Kontoführung steuerlich absetzbar sind bedeutet das natürlich nicht, dass es nicht besser wäre, die Kontoführungsgebühren zu vermeiden, zum Beispiel durch Nutzung eines kostenlosen Girokontos.
  • Etwaige Sollzinsen oder Überziehungszinsen, die beim Girokonto ebenfalls häufig einen Kostenfaktor darstellen, fallen nicht unter die abzugsfähigen Werbungskosten, die bei der Steuer berücksichtigt werden.

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