Hierauf müssen Sie bei der Rürup Steuererklärung achten

Rürup in der Steuererklärung – das bedeutet konkret, dass man die Sparbeiträge, die man im Rahmen eines Rürup-Vertrages zur privaten Altersvorsorge in den jeweiligen Vertrag einzahlt, im Rahmen der Steuererklärung als so genannte Sonderausgaben geltend machen kann.

Tipps zu Rürup in der Steuererklärung

  • Der große Vorteil der Basisrente (Rürup Rente) besteht für den Verbraucher darin, dass die Sparbeiträge innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich abgesetzt werden können, Rürup führt in der Steuererklärung also zu einer insgesamt geringeren Steuer.
  • Es spielt für die steuerliche Absetzbarkeit keine Rolle, welche Art von Rürup-Vertrag man nutzt, also ob man in einen Fonds oder in eine private Rentenversicherung seine Sparbeiträge einzahlt, sofern der Freibetrag überschritten wird.
  • Sparbeiträge können bezüglich Rürup in der Steuererklärung bis jährlich maximal 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) angesetzt werden, allerdings nur zu einem bestimmten Prozentsatz.
  • Im Jahre 2010 liegt der Prozentsatz bei 70 Prozent. Spart man also im Jahr zum Beispiel 4.000 Euro, so kann man davon 2.800 Euro (70 Prozent) als Sonderausgaben absetzen. Im nächsten Jahr sind es dann 72 Prozent usw..

Warnhinweise zu Rürup in der Steuererklärung

  • Zur Berechnung der steuerlichen Rendite, die man durch die Absetzbarkeit von Rürup in der Steuererklärung erzielen kann, können diverse Online Rechner genutzt werden.
  • Zur Rürup Rente können bei Bedarf diverse Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. bei Erwerbsminderung.

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