Ratgeber zum Vaterschaftstest kostenlos machen

Sie möchten gerne wissen ob man einen Vaterschaftstest kostenlos über das Jugendamt machen kann? Ob das Amt die kompletten Kosten bezahlt und wie so etwas abläuft? Im folgenden Text finden Sie Hilfe zu diesem Thema.

Tipps zum kostenlosen Vaterschaftstest

  • Sie können eine Klage einreichen. Wenn der Vater des Kindes seine Vaterschaft anzweifelt, können Sie über das Jugendamt/Familiengericht Klage auf Vaterschaftsfeststellung einreichen. Das Amt unterstützt Sie dabei als Beistand. Der Vaterschaftstest, den Sie privat bei einem Arzt durchführen, muss dann speziell dokumentiert werden, damit das Jugendamt ihn anerkennt (lückenlose Beweisführung).In diesem Fall entscheidet das Familiengericht wer für die Kostenübernahme des Vaterschaftstests, die Prozesskosten etc. zuständig ist. Es kann sein, dass Kosten auf Vater und Mutter des Kindes zukommen. Das Amt bezahlt im Normalfall nichts.
  • Suchen Sie sich Labor und Arzt selbst aus – achten Sie auf Zertifikate. Über das Jugendamt erfahren Sie bei Bedarf Adressen. Bei der Auswahl eines Anbieters für den Vaterschaftstest sollten Sie darauf achten, ein in Deutschland ansässiges Labor zu wählen, das “akkreditiert” und auch “ISO zertifiziert” ist. Wegen einer Kostenübernahme sollten Sie sich zusätzlich direkt beim zuständigen Amt erkundigen, wobei ein Vaterschaftstest kostenlos über das Jugendamt derzeit nicht möglich ist.
  • Bestellen Sie ein kostenloses Testset. Das Labor sendet Ihnen für Ihren Vaterschaftstest kostenlos ein Testset mit allen erforderlichen Utensilien für den Vaterschaftstest zu.  Bezahlt werden alle entstehenden Kosten jedoch zunächst von Ihnen selbst. Nacht entsprechender Beweisführung und Erhalt des Testergebnisses können Sie dann beim Amt für Jugend- und Soziales kostenlos einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen bzw. Klage einreichen und entstandenen Kosten per Gericht vom Vater des Kindes einfordern.
  • Was kostet ein Vaterschaftstest nun? Das ist ganz unterschiedlich. Ein privat gemachter Test mit lückenloser Beweisführung (!), der dem Jugendamt vorgelegt wird ist definitiv billiger als ein Test, bei dem bereits eine Klage gegen den Vater vorliegt. In diesem Fall müssen nicht nur die Kosten für den Vaterschaftstest selbst  bezahlt werden sondern auch Prozesskosten und Rechtsanwaltskosten. Außerdem kommen noch Kosten für den Arbeitsaufwand beim Amt hinzu.
  • Eine dokumentierte Probenentnahme ist Pflicht. Gutachten zu den Vaterschaftsanalysen können natürlich vor Gericht verwertet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Proben vor einem unabhängigen Zeugen abgenommen werden. Es gibt ein entsprechendes Formular, auf dem Ihr Zeuge mit Stempel und Unterschrift bestätigt, dass die Proben tatsächlich von Ihnen stammen. Das Testset wird dann durch den Zeugen an das Jugendamt versendet, um Manipulation vorzubeugen.
  • Die Anerkennung ist kostenlos. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Vater nicht verheiratet sind, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen die Vaterschaft erst dann festgestellt, wenn der Vater durch eine Urkunde die Vaterschaft beim Amt für Jugend- und Soziales (Jugendamt) anerkennt (plus Zustimmung der Mutter) oder wenn dies durch ein gerichtliches Verfahren entschieden wird. Durch die wirksame Vaterschaftsfeststellung erwirbt ihr Kind gegenüber dem Vater Unterhaltsansprüche sowie Erb- und Rechtsansprüche. Der Test sollte möglichst schnell nach der Geburt erfolgen.

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