Dies sollten Sie zur Vbl Rente wissen

Es gibt neben der gesetzlichen Rente für nahezu alle Arbeitnehmer auch noch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Für alle im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer wird zum Beispiel die Vbl Rente zur Vorsorge angeboten.

Tipps zur Vbl Rente

  • Vbl ist die Abkürzung für Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Alle Arbeitnehmer im Bereich des öffentlichen Dienstes können die Vbl Rente später als zusätzliche Rente im Alter in Anspruch nehmen.
  • Die Auszahlung der Rente erfolgt auf Antrag. Man erhält diese Zusatzrente also nicht automatisch mit der Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern die Auszahlung ist auf dafür vorgesehenen Formularen zu beantragen.
  • Bezüglich der Besteuerung der Vbl Rente sind einige Aspekte zu beachten. Da teilweise auch individuelle Faktoren in der Steuererklärung zu berücksichtigen sind (Sonderausgaben etc.), sollte man sich hier jeweils im Einzelfall informieren.
  • Die Vbl Rente wird zunächst natürlich nur an den eigentlichen Rentenempfänger gezahlt. Verstirbt dieser, so wird ein Teil der Rente an Hinterbliebene weiter gezahlt, also in der Regel an die Witwe oder den Witwer.

Warnhinweise zur Vbl Rente

  • Zu beachten im Zusammenhang mit der Vbl Rente ist, dass es keine Möglichkeit gibt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine freiwillige Weiterzahlung der Beiträge vorzunehmen.
  • Gesetzliche Rente und Vbl Rente reichen meistens nicht zum Halten des vorherigen Lebensstandards aus, sodass man keinesfalls trotz des Erhalts dieser Zusatzrente auf die private Altersvorsorge verzichten sollte.

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