Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung

Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist schon viele Jahrzehnte eine Säule des Sozialversicherungs-Systems in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer ist hierzulande über die gesetzliche UV gegen bestimmte Risiken geschützt. Als eine der wenigen Versicherungen überhaupt ist die gesetzliche UV für den Versicherten beitragsfrei, da die Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten sind.

Tipps zur gesetzlichen Unfallversicherung

  • Es besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. In der gesetzlichen Unfallversicherung müssen Sie sich als Arbeitnehmer nicht „aktiv“ versichern, sondern das muss der Arbeitgeber automatisch bereits zum ersten Arbeitstag getan haben. Träger der Unfallversicherung ist die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft, wobei sich die Zuständigkeit vor allem nach der Branche des Arbeitgebers richtet.
  • Der Beitragssatz richtet sich vor allem nach der Gefahrenklasse. Welchen Beitragssatz der jeweilige Arbeitgeber im Zuge der gesetzlichen Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft zahlen muss, hängt vor allem von der so genannten Gefahrenklasse ab. Man kann sich das System ähnlich wie bei der Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorstellen, denn im Zuge der Gefahrenklasse werden lediglich statt den Kfz-Modellen die unterschiedlichen Branchen einer bestimmten Klasse zugeordnet.
  • Die Leistungen der GUV sind begrenzt. Wenn es um die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geht, dann sind diese zunächst einmal in der Form „begrenzt“, dass nur bei Unfällen eine Leistung erbracht wird, die sich am Arbeitsplatz ereignen. Auch der Weg zur Arbeit und nach Hause ist versichert. Allerdings reichen die Leistungen fast nie aus, um damit seinen Lebensstandard halten zu können.
  • Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung als Ergänzung. Die private Unfallversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur gesetzliche Unfallversicherung. Zum einen ist man durch die PUV auch im privaten Bereich, also außerhalb des Arbeitsplatzes geschützt, und zum anderen ist die Höhe der Leistung frei zu vereinbaren, sodass man keine „Unterversorgung“ fürchten muss.

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