Finanziertes Auto verkaufen – aber wie?

Finanziertes Auto verkaufen – aber wie?

Da eine Autofinanzierung mitunter über einen Zeitraum von vier Jahren oder länger laufen kann, ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass das Fahrzeug verkauft werden soll, obwohl der Kredit noch nicht vollständig zurück gezahlt wurde. Im Zusammenhang mit dem Thema “finanziertes Auto verkaufen” sollte man jedoch einige Aspekte beachten.

Tipps wie Sie ein finanziertes Auto verkaufen

  • Ein Auto trotz Finanzierung zu verkaufen ist grundsätzlich kein Problem. Wenn Sie bestimmte Punkte beachten, dann stellt es kein Problem dar, ein finanziertes Auto verkaufen zu können, obwohl das genutzte Darlehen, beispielsweise der Autokredit des Autohändlers, bis zum Verkaufsdatum noch nicht vollständig zurück gezahlt wurde.
  • Informieren Sie zunächst den bisherigen Kreditgeber oder Leasinggeber. Bevor Sie den Verkauf des vorhandenen Fahrzeuges durchführen, müssen Sie zunächst den Kreditgeber bzw. den Leasinggeber über den geplanten Verkauf informieren. Das ist vor allem deshalb notwendig, weil der Kreditgeber in der Regel noch den Kfz-Brief als Sicherheit besitzt.
  • Prüfen Sie, ob Sondertilgungen überhaupt zulässig sind. Die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie ein finanziertes Auto verkaufen können, ist, dass es im Zuge des aktuell genutzten Darlehens möglich ist, Sondertilgungen leisten zu können, also den Kredit vorzeitig ablösen zu können. In den meisten Fällen steht dieser vorzeitigen Ablösung aus Sicht des Kreditgebers nichts im Wege.
  • Achten Sie auf die Verrechnung zuviel gezahlter Zinsen. Bei der Autofinanzierung in Form eines Ratenkredites oder eines Autokredites ist es üblich, dass die gesamten für die Laufzeit des Kredites zu zahlenden Zinsen im Voraus berechnet werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredites einen Teil der Zinsen zurück erhalten.
  • Auch beim Verkauf eines finanzierten Autos selbst sind natürlich einige Dinge zu beachten. Soll der Verkauf privat stattfinden, dann sollten Sie einen Kaufvertrag erstellen und darauf achten, das Fahrzeug sofort nach Übergabe abzumelden bzw. ummelden zu lassen. Beim Verkauf an einen Händler erledigt dieser meistens die notwendigen Formalitäten.

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