Informationen zur Besteuerung der Rente

Im Bereich der Besteuerung der Rente haben sich in den letzten Jahren Änderungen ergeben. So gibt es zum Beispiel seit 2005 die so genannte nachgelagerte Besteuerung, die zu einer schrittweisen Erhöhung der Besteuerung der Renten führt, während zuvor stets nur ein festgelegter Ertragsanteil besteuert wurde.

Tipps zur Besteuerung der Rente

  • Im Rahmen der Auszahlung der Renten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 2005 die nachgelagerte Besteuerung der Renten. Im Jahre 2010 muss ein Ertragsanteil von 60 Prozent besteuert werden.
  • Die Besteuerung der Rente findet nur dann nicht statt, wenn ein Freibetrag nicht überschritten wird. Dieser Grundfreibetrag liegt aktuell bei 8.004 Euro im Jahr.
  • Zwar wird der zu versteuernde Ertragsanteil nun jährlich erhöht, aber im Gegenzug sind immer mehr Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben absetzbar, sodass hier eine Art Ausgleich stattfindet.
  • Bei vorhandener Erwerbsminderung und auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel durch die Nutzung einer Pensionskasse, ist die Besteuerung nicht mit der „normalen“ Rentenbesteuerung identisch.

Warnhinweise zur Besteuerung der Rente

  • Wenn man wissen möchte, was von einer erhaltenen Rentenzahlung nach der Besteuerung der Rente noch übrig bleibt, kann man zum Berechnen zum Beispiel einen Online Renten Rechner nutzen.
  • Auch für Rentner gibt es noch zahlreiche Möglichkeiten, wie auf legale Weise Steuern gespart werden können. Darüber sollte man sich im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung auf jeden Fall informieren.

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