Ratgeber zur Krankenversicherungspflicht für Beamte

Auch als Beamter hat man natürlich generell in Deutschland die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Krankenversicherungspflicht für Beamte sieht dabei als Besonderheit vor, dass Beamte zwischen der gesetzlichen und alternativ einer privaten Krankenversicherung frei wählen können.

Tipps zur Krankenversicherungspflicht für Beamte

Im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern müssen sich Beamte nicht zwingend gesetzlich krankenversichern. Vielmehr besteht ein freies Wahlrecht zwischen der GKV und einer PKV, wenn man verbeamtet ist.

Im Zuge der Krankenversicherungspflicht für Beamte ist zu beachten, dass die Beamten sich unabhängig von der Höhe des Einkommens für oder gegen die private Krankenversicherung entscheiden können. Dieses ist ein wichtiger Unterschied zu den restlichen Arbeitnehmern, die erst ab dem Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze dieses Wahlrecht besitzen.

Es gibt zwei Kriterien, welche Beamte bei der Wahl der Art der Krankenversicherung im Zuge der Krankenversicherungspflicht für Beamte beachten sollten. Zum einen ist das die Höhe des jeweils zu zahlenden Beitrages und zum anderen der Leistungsaspekt, also Art und Umfang der jeweils angebotenen Leistungen.

Für Beamte mit Familie, also mit Ehepartner und Kind (Kindern), ist in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Variante. Für relativ gut verdienende und alleinstehende Beamte ist demgegenüber meistens die private KV die günstigere Alternative.

Warnungen/Hinweise zur Krankenversicherungspflicht für Beamte

Im Zuge der Krankenversicherungspflicht für Beamte sollten die verbeamteten Personen darauf achten, dass viele Angebote der privaten Krankenversicherer zwar zunächst sehr günstig erscheinen, Sie aber dennoch immer ein individuelles Angebot einholen sollten.

Zudem ist vor dem Abschluss einer PKV zu bedenken, dass dort die Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung im Alter deutlich steigen. Sollten Sie allerdings vor allem sehr gute Leistungen wünschen und ist der Beitrag eher zweitrangig, so hat die PKV (außer im Basistarif) die „Nase vorn“.

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