Ratgeber zur Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher

Ratgeber zur Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher

Viele Menschen müssen oder wollen sich im Laufe ihres Berufslebens neu orientieren. Eine Umschulung zur Erzieherin kann neue Perspektiven eröffnen und bietet eine fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis. An die 40.000 neue Erzieherinnen und Erzieher braucht Deutschland aktuell, damit in den kommenden Jahren besonders die Kinderbetreuung der Unter-3-Jährigen ausgebaut werden kann. Vor allen Dingen soll sich in den kommenden Jahren der Anteil der Männer in diesem Beruf erhöhen. Deshalb ist die Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher eine gute Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren oder sich weiterzubilden. Die Jobchancen stehen momentan gut. Informationen über die Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher finden Sie hier.

Tipps zur Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher

  • Die Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Wie auch schon die Ausbildung, ist auch die Umschulung zur Erzieherin noch nicht bundeseinheitlich geregelt, was sich auf die Dauer, Finanzierung und nicht zuletzt auch die Struktur dieser Qualifizierung auswirkt. In jedem Bundesland gibt es eine andere Regelung der Ausbildung. Informieren Sie sich direkt bei der nächstgelegenen Bundesagentur für Arbeit über die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland.
  • Umschulung dauert 2-4 Jahre. Der staatlich anerkannte Erzieher ist also eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- und Weiterbildung, die meist zwischen zwei und vier Jahren dauert. An verschiedenen Bildungseinrichtungen, wie Fachschulen, Berufsfachschulen oder einem Berufskolleg, kann man sich zum Erzieher oder zur Erzieherin ausbilden lassen.  Inzwischen bieten einige Hochschulen auch Bachelor- und Master-Studiengänge an. Es gibt derzeit zwar eine ganz unterschiedliche Regelung je Bundesland aber im Normalfall besteht die Umschulung immer aus einer Kombination aus Theorie und Praxis (Praktikum).
  • Theorie und Praxis.  Die Umschulung zur Erzieherin besteht zum einen aus theoretischem Unterricht und zum anderen aus berufspraktischer Ausbildung (mehrere Praktika)in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen. Das ist wichtig um den angehenden Erzieher/Erzieherin bei der Wahl einer Spezialisierung zu unterstützen. Nach der theoretischen Ausbildung und der erfolgreichen schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung, erfolgt in der Regel ein berufspraktisches Jahr.
  • Pädagogische Grundlagen sind ein Muss. Die zwei Jahre mit theoretischer Schulung sind deshalb so wichtig, weil die angehenden Erzieher  auf den Arbeitsalltag in einer Kindertagesstätte, einem Hort, einer Kinderkrippen, in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen vorbereitet werden müssen. Hierbei stehen vor allem die Vermittlung pädagogischer Grundlagen aber auch Unterrichtseinheiten in Deutsch, Englisch, Mathematik, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Vordergrund.
  • Fokus auf Unterstützungsmaßnahmen. Eine Umschulung zur Erzieherin konzentriert sich auf die berufsbezogenen Inhalte, d.h. die Lernendenden zu befähigen, Gruppen-, Bildungs- und Entwicklungsprozesse anzuregen, zu begleiten und zu unterstützen.  Außerdem wichtig ist die Mitgestaltung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen – sei es durch kreative Ideen oder strukturelle Leitfäden. Die Weitentwicklung der Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen ist dabei ebenso wichtig wie deren intensive Begleitung in besonderen Lebenssituationen. Generell ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Erziehers pädagogische Konzepte mitzugestalten, auszuarbeiten und vor allem auch umzusetzen. Dabei muss stets immer auch darauf geachtet werden, die Qualität der Arbeit zu sichern und stetig zu verbessern. Eine Affinität für Teamarbeit und Unternehmensführung sind hierbei unerlässliche Kompetenzen.
  • Kostenübernahme oder Förderung der Umschulung zum Erzieher durch Bundesagentur für Arbeit. Die Kosten für die Umschulung übernimmt meist die Bundesagentur für Arbeit, wobei sich die Förderdauer und -höhe je nach Bundesland unterscheidet. Ausschlaggebend für einen Förderung ist immer, dass nach der Umschulung die Vermittlungsaussichten besser sind als ohne eine solche Maßnahme. Außerdem muss gegeben sein, dass die/der zu Vermittelnde/n keine oder nur noch geringe Chancen hat, im ‘alten’ Beruf eine Anstellung zu finden. Die Teilnehmer einer Umschulung müssen sich allerdings darauf einstellen, dass sie während der Vollzeit-Ausbildung keinem weiteren Job nachgehen können und somit eventuell weitere Unterstützung seitens der Arbeitsagentur bzw. der kommunalen Jobcenter oder Ämter beantragen müssen. Das berufspraktische Jahr und eventuell auch das ein oder andere Praktikum bei der Umschulung zur Erzieherin können allerdings entfallen, wenn eine entsprechende Vorbildung/Berufsausbildung vorgewiesen werden kann.

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