Ratgeber zum Kautionssparbuch

Ratgeber zum Kautionssparbuch

Ein neues Mietverhältnis bringt auch die Frage mit sich, in welcher Form die vereinbarte Mietkaution hinterlegt werden soll. Die Form der Sicherheitsleistung kann frei vereinbart werden, denn es gibt keine gesetzliche Regelung für ein Kautionssparbuch. Zwar bevorzugen viele Vermieter die Bar-Kaution, für die der Geldbetrag überwiesen oder bar ausgezahlt wird, allerdings läuft der Mieter dabei Gefahr, dass der Vermieter die Kaution nicht auf einem Treuhandkonto/Sparbuch anlegt. Was Sie beachten sollten wenn Sie eine Mietkaution zahlen, welche Vorteile ein Kautionssparbuch hat und welche Zinsen ein solches Sparbuch bringt erfahren Sie hier.

Tipps zum Kautionssparbuch

  • Barzahlung oder Überweisung der Kaution muss nicht akzeptiert werden. Oftmals wird die Mietkaution in Form von Barzahlung oder Überweisung gefordert, was der Mieter aber nicht akzeptieren muss. Denn bei diesen beiden Formen der Kautionshinterlegung besteht die Gefahr, dass der Vermieter das Geld des Mieters nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen anlegt, der Mieter kann sich seine Kaution damit praktisch abschreiben.
  • Kautionssparbuch als beste Lösung für beide Seiten. Wesentlich besser als die Barzahlung/Überweisung der Mietkaution, aber leider gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist die Möglichkeit, seine Mietkaution auf einem Kautionssparbuch zu hinterlegen. Bei einem solchen Kautionssparbuch handelt es sich um ein ganz gewöhnliches Sparbuch, welches der Mieter bei seiner Hausbank, aber auch jedem anderen Kreditinstitut eröffnen kann und welches über eine Verpfändungserklärung an den Vermieter abgetreten wird. Das bedeutet, dass beide Parteien nur auf das Kautionssparbuch zugreifen können, wenn es die andere Partei freigibt. Es gibt natürlich Ausnahmen, wie z.B. die Insolvenz des Mieters.
  • Schutz für Mieter und Vermieter. Bei dieser Art der Kautionshinterlegung bleibt das Geld des Mieters in jedem Fall geschützt und unangetastet. Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses und erfolgter Wohnungsübergabe an den Vermieter gibt dieser die Kaution bei der Bank frei und der Mieter bekommt den hinterlegten Betrag ausgezahlt. Verschwindet der Mieter  jedoch einfach kann der Vermieter die Kosten einer Renovierung durch die Kaution, die dem Mieter dann nicht mehr zusteht, finanzieren. Die Eröffnung eines solchen Kautionssparbuches ist schnell erledigt und kann entweder gleich online oder in der Filiale der gewählten Bank erfolgen.
  • Vermieter hat nicht das alleinige Zugriffsrecht. Allerdings darf der Vermieter nicht ohne Grund auf das Geld zugreifen, auch nicht, um Zahlungsrückstände des Mieters auszugleichen. Kommt es zur Insolvenz des Vermieters, fließt das hinterlegte Geld nicht in die Insolvenzmasse und wird als Sondervermögen auf jeden Fall ausgezahlt.
  • Die Hausbank hilft. Man sollte als Vermieter möglichst bei seiner Hausbank nach einem solchen Kautionssparbuch fragen, denn oftmals werden Kautionskonten oder -sparbücher nur auf Nachfrage angeboten. So lassen sich oftmals noch bessere Konditionen aushandeln, als wenn der Kunde das Sparbuch bei einer anderen Bank eröffnet. 2,75% Zinsen bietet laut einer Stichprobe von „Finanz-Test“ derzeit das beste Kautionssparbuch (Stand: 2011).

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