Ratgeber zur Privatinsolvenz Pfändungstabelle

Ratgeber zur Privatinsolvenz Pfändungstabelle

Der Arbeitsmarkt ist dynamisch, die Wirtschaft brutal. Die Zahl der Privatinsolvenzen ist alles andere als rückläufig und schnell kann es zur unausweichlichen Pfändung kommen. Der Gepfändete muss dabei den über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag an den Treuhänder abführen, der die Schuld wiederum an den Gläubiger weitergibt. Dabei kann es trotz aller schlechten Aussichten nicht schaden, einen Blick auf die Pfändungsgrenzen zu werfen, um zu wissen, was auf einen zukommt.

Tipps zur Privatinsolvenz Pfändungstabelle

  • Nicht alles wird gepfändet. Befinden Sie sich in der Privatinsolvenz und eine Pfändung ist unausweichlich, sieht der Gesetzgeber eindeutige Pfändungsgrenzen, die anhand des Einkommens festgelegt werden. Maßgeblich zur Errechnung der Privatinsolvenz-Pfändungstabelle sind auch die im Haushalt lebenden Angehörige, denen der Gepfändete unterhaltspflichtig ist. Diese beiden Kategorien begrenzen den zu pfändenden Betrag.
  • Tabelle suchen. In einer Pfändungstabelle ist aufgeführt, welchen Betrag Sie im Falle einer Privatinsolvenz höchstens zahlen müssen. Dabei wird das bereinigte Nettoeinkommen herangezogen, also abzüglich Steuer- und Versicherungsbeiträge. Eine Privatinsolvenz-Pfändungstabelle findet sich im Internet, wie unter bafoeg-aktuell.de, wo die Privatinsolvenz-Pfändungstabelle für die Zeiträume 2009, 2010 und 2011 aufgeführt ist.
  • Tabelle liest sich einfach. In der Privatinsolvenz-Pfändungstabelle werden in der linken Spalte die bereinigten Nettoeinkommen aufgelistet. Je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, denen der Gepfändete zu Unterhalt verpflichtet ist, errechnet sich dann die Höchstgrenze des zu pfändenden Betrags. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.439,99 € wären es bei nicht Unterhaltsverpflichteten 311,40 €, muss man für eine Person Unterhalt zahlen sind es nur noch 37,05 €. Zu einfachen Lesbarkeit folgt dem Maus-Zeiger eine Markierung, damit Sie immer sehen, in welcher Zeile Sie sich befinden.
  • Hohes Einkommen, hohe Pfändung. Wie aus der Tabelle hervorgeht müssen Personen mit höherem Nettoeinkommen mehr zahlen, als die mit geringerem Einkommen – logisch. Bei einem Einkommen über 3020,26 € kann allerdings im vollen Umfang gepfändet werden. Auch die im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Personen spielen dann keine Rolle mehr.

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