Ratgeber zum Elterngeldantrag in NRW

Ratgeber zum Elterngeldantrag in NRW

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen wollen. Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Sie macht es Ihnen möglich, sich ohne finanziellen Druck der Betreuung  Ihres Kindes zu widmen. Wo Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Elterngeldstelle finden und was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Elterngeldantrag in NRW stellen, finden Sie im folgenden Text.

Tipps zum Elterngeldantrag in NRW

  • Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Grundvoraussetzung  ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater,  die den Elterngeldantrag in NRW stellen müssen. Beide Elternteile können den Antrag stellen. Es gibt auch einen Geschwisterbonus – informieren Sie sich darüber am besten direkt beim BMFSFJ in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Beantragung des Elterngeldes ist für jeden möglich. Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können einen Elterngeldantrag in NRW stellen. Voraussetzung ist, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland (bzw. in NRW) leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen im Besitz eines “qualifizierten Aufenthaltstitels” sein und diesen bei der Elterngeldstelle vorlegen.
  • In NRW sind die Kreise sind zuständig. In Nordrhein-Westfalen werden Anträge auf Elterngeld seit 2008 bei den Elterngeldstellen  der Kreise und kreisfreien Städte bearbeitet. Sie zahlen das Elterngeld aus und beraten bei Fragen zur Elternzeit. Wenn Sie Elterngeld beantragen möchten, verwenden Sie hierzu bitte das entsprechende Formular. Es steht auf der Homepage des BMFSFJ in NRW (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) als Download zur Verfügung.
  • Achten Sie auf die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente. Schicken Sie mit Ihrem Elterngeldantrag in NRW immer die Original-Geburtsurkunde Ihres Kindes ein. Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei. Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen die  Elterngeldstellen  auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
  • Warten Sie mit der Beantragung nicht zu lange! Elterngeld kann rückwirkend nur für höchstens drei Monate gezahlt werden. Die drei Monate werden ab dem Tag berechnet, an dem Ihr Antrag bei der Stadt bzw. beim Kreis eingeht. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei einer Dienststelle. Bei Antragstellern, die sich im Ausland aufhalten, kommt es auf den Eingang des Antrags bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland an. Bei postalischer Übersendung des Antrags kommt es nicht auf das Datum des Poststempels an, sondern auf den tatsächlichen Eingang bei der zuständigen Elterngeldstelle in NRW.

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