Ratgeber zum Elterngeldantrag in Bayern

Ratgeber zum Elterngeldantrag in Bayern

Das Elterngeld ermöglicht es Ihnen, sich im ersten Jahr nach der Geburt  Zeit für Ihr Kind zu nehmen. Es ersetzt zum großen Teil ausfallendes Einkommen und hilft Ihnen, sich ohne finanziellen Druck der Betreuung  Ihres Kindes zu widmen. Wo Sie in Bayern eine Elterngeldstelle finden und was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Elterngeldantrag in Bayern stellen, finden Sie im folgenden Text.

Tipps zum Elterngeldantrag in Bayern

  • Der Elterngeldantrag in Bayern müssen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragen. Wenden Sie sich an die Regionalstelle des ZBFS , in dessen Bezirk sich Ihr Wohnsitz in Bayern befindet. Sie können Ihren Antrag auch bei Ihrer Gemeinde abgeben, die diesen dann an die zuständige Elterngeldstelle  weiterleitet. Genaue Informationen welche Elterngeldstelle für Ihren Bezirk und speziell für Sie zuständig ist (richtet sich nach Geburtsdatum des Kindes) entnehmen Sie bitte der Tabelle auf eltergeld.com.
  • Das Elterngeld ist unbedingt schriftlich zu beantragen. Verwenden Sie hierzu die Antragsformulare, die Ihnen bei Ihrem Standesamt ausgehändigt wurden oder die Sie beim ZBFS angefordert haben. Eine komfortable Möglichkeit der Antragstellung bietet in Bayern auch der Onlineantrag zum Ausdrucken.
  • Warten Sie mit der Beantragung nicht zu lange! Das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monatevor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Geben Sie Ihren Elterngeldantrag in Bayern bei Ihrer Gemeinde ab, gilt der Antrag als zu diesem Zeitpunkt gestellt. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei einer Dienststelle. Bei Antragstellern, die sich im Ausland aufhalten, kommt es auf den Eingang des Antrags bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland an. Bei postalischer Übersendung des Antrags kommt es nicht auf das Datum des Poststempels an, sondern auf den tatsächlichen Eingang bei der zuständigen Elterngeldstelle.
  • Prüfen Sie ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat man einen Anspruch auf das Elterngeld wenn man einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Elterngeld. Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen. Im Internet können Sie sich über diese Ausnahmen informieren.
  • Beide Elternteile können Elterngeld beanspruchen. Den Elterngeldantrag in Bayern können beide Elternteile stellen. Im Antrag ist dann allerdings anzugeben, wer das Elterngeld für welchen Zeitraum (Lebensmonate) beziehen will. Bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis dritten Grades (Urgroßeltern, Großeltern, Onkel und Tanten sowie Geschwister) Anspruch auf Elterngeld, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und von anderen Berechtigten kein Elterngeld in Anspruch genommen wird.
  • Füllen Sie alle Papiere sorgfältig aus. Sie erleichtern den Sachbearbeitern dadurch die Bearbeitung Ihres Elterngeldantrags und verringern die Bearbeitungszeit! Wenn Sie im Rahmen der Antragstellung einen verlässlichen rechtlichen Rat brauchen, dann nutzen Sie eine Rechtsberatung oder im Internet z.B. den Antragsservice von elterngeld.de oder auf elterngeld.com.
  • Vergleichen Sie online mit dem Elterngeldrechner. Mit Hilfe des Elterngeldrechners können Sie sich das Elterngeld für verschiedene Konstellationen ausrechnen lassen. Sie können sich auch vor Stellung Ihres Elterngeldantrags in Bayern eine Modellrechnung von Ihrer Elterngeldstelle in Bayern erstellen lassen.



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