Externer Datenschutzbeauftragter – Ratgeber zu Auswahl und Bestellung

Externer Datenschutzbeauftragter – Ratgeber zu Auswahl und Bestellung

Welche Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen? Wie findet man den richtigen Datenschutzbeauftragten für sein Unternehmen? Möglich ist, dass ein interner oder ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird, verbunden mit den jeweils verschiedenen Vor- und Nachteilen für ein Unternehmen. In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss und welche Vorteile Sie aus der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten schöpfen können.

Tipps zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

  • Datenschutzbeauftragte sind Pflicht für Unternehmen mit mehr als neun ständig Beschäftigten, die automatisiert Daten verarbeiten (also z.B. bei Nutzung eines geschäftlichen E-Mail-Accounts oder Zugriff auf eine Kundendatenbank). Bei nicht-automatisierter Datenverarbeitung liegt die Schwelle bei 20 Beschäftigten.
  • Verarbeiten Sie Daten, die der Vorabkontrolle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegen oder tun dies geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung bzw. Markt- und Meinungsforschung, müssen Sie ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
  • Auch wenn kein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist, muss jedes Unternehmen dennoch die Gesetze zum Datenschutz beachten. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten befreit die Unternehmen von ihrer Meldepflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz und schützt Unternehmer vor einem Organisationsverschulden.
  • Zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann jeder, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Spezielle Fachkunde auf den Gebieten der Technik und des Datenschutzes, rechtliche Kompetenzen, Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit.
  • Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter, der einen Teil oder seine gesamte Arbeitszeit auf Belange des Datenschutzes verwendet. Er genießt besonderen Kündigungsschutz und ist in seiner Aufgabenerfüllung frei. Die Abberufung ist an große Hürden gebunden, damit der Arbeitgeber keinen Druck ausüben kann. Er muss sich ständig fortbilden und wird hierfür vom Arbeitgeber freigestellt.
  • Ein externer Datenschutzbeauftrager ist Spezialist für Datenschutz und bietet als externer Dienstleister eine flexiblere Lösung für Unternehmen. Kalkulierbare Kosten und solide Fachkompetenz stehen dem Kündigungsschutz und meist nur Kenntnissen eines Quereinsteigers bei internen Datenschutzbeauftragten gegenüber.
  • Ratsam ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Datenschutz, weil Datenschutzrecht als Querschnittsmaterie anspruchsvoll in der Beratung ist. Zu einer umfassenden und wirtschaftlich vorteilhaften Beratung durch einen externen Datenschutzbeauftragten gehören Aspekte aus dem Arbeitsrecht, öffentlichen Recht, Vertragsrecht und vielen anderen Rechtsgebieten.
  • Weitere Antworten auf Fragen finden Sie auch in dem folgenden Artikel der Kanzlei Kinast & Partner zum Thema externer Datenschutzbeauftragter.
  • Die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei für Datenschutzrecht bereitet Unternehmen den Weg, durch die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und unabhängigen Partner das Vertrauen ihrer Kunden und Mitarbeiter zu stärken und dabei gleichsam Kosten zu sparen, die sonst regelmäßig für die Aus- und Weiterbildung eines aus eigenen Reihen bestellen Datenschutzbeauftragten anfallen würden.

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