Ratgeber zum Kilometerpauschale berechnen

Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Fahrkosten, die aufgrund des Fahrtweges zur Arbeit entstehen, im Zuge der Steuererklärung als Werbungskosten abzusetzen und somit ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Dabei wird als Grundlage zur Ermittlung der exakten Kosten das Kilometerpauschale berechnen durchgeführt.

Tipps zum Kilometerpauschale berechnen

  • Die Kilometerpauschale wird auch als Pendlerpauschale bezeichnet. Konkret ist die Kilometerpauschale dabei die Summe, die in einem Jahr für die Fahrten zur Arbeit geltend gemacht werden kann, und nicht der Betrag, den man pro Kilometer steuerlich absetzen kann.
  • Die Kilometerpauschale berechnen können Sie entweder „per Hand“ durchführen, oder alternativ dazu einen Rechner nutzen, der im Internet kostenlos zur Verfügung steht, beispielsweise unter der Adresse http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html
  • Die Kilometerpauschale zu berechnen lohnt sich allerdings nur dann, wenn anhand der Kilometerstrecke abzusehen ist, dass man zusammen mit etwaigen anderen Werbungskosten über den Betrag der Werbungskostenpauschale gelangt, die in 2010 bei 920 Euro liegt.
  • Pro gefahrenem Kilometer zur Arbeit (einfache Strecke) können derzeit in 2010 genau 30 Cent angesetzt werden. Das ist also die Basis zur Berechnung der Kilometerpauschale. Diese 30 Cent müssen dann noch mit der Strecke zur Arbeit in Kilometern und mit der Anzahl der Arbeitstage im Jahr multipliziert werden.
  • Wenn Sie außer den Fahrtkosten keine Werbungskosten abzusetzen haben, dann lohnt sich die Berechnung der Kilometerpauschale nur dann, wenn Ihre Weg zur Arbeit bei durchschnittlichen 230 Arbeitstagen im Jahr mindestens 14 Kilometer beträgt, da Sie bei einer geringeren Strecke nicht über den Pauschalbetrag von 920 Euro kommen werden.
  • Sie sollten beim Kilometerpauschale ausrechnen nicht „schummeln“, indem Sie einfach einen etwas längeren Weg zur Arbeit angeben. Es muss nämlich stets der kürzeste Weg zur Arbeit mit der entsprechenden Kilometerzahl zugrunde gelegt werden, zumal das Finanzamt diese Angabe immer öfter anhand von Routenplanern überprüft.

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